Förderungen Wärmepumpen

Zahlreiche Förderungen stehen zur Verfügung:

Umweltförderung vom Bund:

  • von € 6.000,– bis € 7.500,–

Förderung vom Land Kärnten:

€ 6.000,–  Antragstellung als Anschlussförderung erst nach Zuteilung der Bundesförderung möglich

Förderung von den Gemeinden:

jede Gemeinde fördert unterschiedlich. Bitte bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde nachfragen

Förderung von der Arbeiterkammer:

  • € 12.000,– zinsloses Darlehen für alle Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen sofern sie Kammermitglieder sind und Kammerumlage bezahlen.

  • Das trifft auf alle Dienstverhältnisse zu, denn die Kammerumlage wird direkt vom Arbeitgeber im Zuge der Lohnverrechnung abgeführt.

Die gesamte Förderabwicklung übernehmen wir für Sie:

  • Zuerst wird ein Termin mit dem Energieberater vereinbart. Dieser ist für Sie kostenlos. Die Aufwendungen werden vom Land Kärnten übernommen.

Wir arbeiten mit Herrn 
Ing. Andreas Baumgartner zusammen. Sie können mit ihm persönlich einen Termin vereinbaren: 0664 5168509.

  • Antrag Bund: nach Zusage haben Sie 6 Monate Zeit das Projekt umzusetzen.
 
  • Rechnung durch HTS: nach erfolgtem Einbau und Inbetriebnahme erfolgt die Rechnungslegung. Die Rechnung muss zur Gänze an uns bezahlt werden und ist mit der Einzahlungsbestätigung die Grundlage für die Auszahlung der Förderung. Der zugesagte Förderbetrag wird von der jeweiligen Förderstelle direkt an Sie überwiesen.
 
  • Antrag Land Kärnten: erst nach erfolgter Zuteilung durch den Bund wird als Anschlussförderung der Antrag von uns eingebracht

Das können wir für Sie nicht beantragen:

  • Zinsloses Darlehen von der Arbeiterkammer: ist von Ihnen persönlich bei der Arbeiterkammer zu beantragen.

Weitere Fragen und Termin vereinbaren

Rufen Sie jetzt unter 0463/46527 an oder senden Sie uns ein eMail: office@hts-heiztechnik.at

Nutzen Sie die Förderungen!

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