Sauber Heizen für Alle

Förderung "Sauber Heizen für Alle" 2025:

Umweltförderung vom Bund:

Die Förderungen für den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf nachhaltigere Lösungen wie Wärmepumpen stehen nur noch Haushalten mit einem bestimmten maximalen Einkommen zur Verfügung:

Einkommensgrenzen:
  • Einpersonenhaushalt maximal € 1.904,-
  • Zweipersonenhaushalt maximal € 2.856,-
  • Zuschlag pro Kind unter 14 Jahren € 571,20 
Beispiel: Familie mit 2 Kindern: (2.856,- + 571,20 + 571,20) = € 3.998,40 Haushaltseinkommen

 

Förderfähige Kosten:

Luft-/Wasser-Wärmepumpen:

bis zu einer Kostenobergrenze von 25.586,-

Sole-/Wasser und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen:

bis zu einer Kostenobergrenze von € 37.550,-

Förderung vom Land Kärnten:

Die Landesförderung wurde ab 2025 geändert und kann auch ohne Bundesförderung von jedem für den Umstieg auf Wärmepumpe in Anspruch genommen werden.

  • € 6.000,- Höchstförderung
  • Die Antragstellung kann nach erfolgten Einbau eingebracht werden

Förderung von der Arbeiterkammer:

  • € 6.000,– zinsloses Darlehen für alle Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen sofern sie Kammermitglieder sind und Kammerumlage bezahlen
  • das trifft auf alle Dienstverhältnisse zu, denn die Kammerumlage wird direkt vom Arbeitgeber im Zuge der Lohnverrechnung abgeführt

Die gesamte Förderabwicklung übernehmen wir für Sie:

  1. Zuerst wird ein Termin mit dem Energieberater vereinbart. Dieser ist für Sie kostenlos. Die Aufwendungen werden vom Land Kärnten übernommen.
  2. Wir arbeiten mit Herrn Ing. Andreas Baumgartner zusammen. Sie können mit ihm persönlich einen Termin vereinbaren: 0664 5168509.

  • Registrierung und Antrag Bund: nach Zusage haben Sie 9 Monate Zeit das Projekt umzusetzen.
  • Rechnung durch HTS: nach erfolgtem Einbau und Inbetriebnahme erfolgt die Rechnungslegung. Die Rechnung muss zur Gänze an uns bezahlt werden und ist mit der Einzahlungsbestätigung die Grundlage für die Auszahlung der Förderung. Der zugesagte Förderbetrag wird von der jeweiligen Förderstelle direkt an Sie überwiesen. 
  • Antrag Land Kärnten: erst nach erfolgter Zuteilung durch den Bund wird als Anschlussförderung der Antrag von uns eingebracht.

Das können wir für Sie nicht beantragen:

  • Zinsloses Darlehen von der Arbeiterkammer: ist von Ihnen persönlich bei der Arbeiterkammer zu beantragen.

Weitere Fragen und Termin vereinbaren

Rufen Sie jetzt unter 0463/46527 an oder senden Sie uns ein eMail: office@hts-heiztechnik.at

Nutzen Sie die Förderungen!